Nutzungsbedingungen für das GVL-Lizenzportal

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  • Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des GVL-Lizenzportals „lizenz.gvl.de“ (nachfolgend „Portal“) einschließlich aller Unterseiten.
  • Das Portal richtet sich derzeit ausschließlich an Unternehmen, die Nutzungen im Bereich des privaten Hörfunks lizenzieren möchten oder bereits einen Lizenzvertrag mit der GVL abgeschlossen haben (nachfolgend einheitlich „Lizenznehmer“). Die GVL beabsichtigt, das Portal zukünftig auf weitere Lizenzbereiche zu erweitern.
  • Über das Portal können Lizenznehmer der GVL Verträge zur Lizenzierung von Nutzungen im Bereich des privaten Hörfunks abschließen. Das Portal dient ferner der Übermittlung von Abrechnungsmeldungen, der Verwaltung von Nutzerdaten inklusive Programm-/Nutzungsmedien sowie der Bereitstellung eines Dokumenten- und Rechnungsarchivs.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

  • Der Zugang zum Portal und die Nutzung der dort angebotenen Funktionen setzen eine vorherige Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen voraus. Die Registrierung erfolgt über ein elektronisches Registrierungsformular, in dem die zur Nutzung erforderlichen Informationen und Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben sind.
  • Durch Setzen eines Häkchens bei der Registrierung oder im Rahmen eines Vertragsantrags erklärt der Lizenznehmer verbindlich, dass er die vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Die Nutzungsbedingungen sind dauerhaft auf lizenz.gvl.de abrufbar.
  • Mit Abschluss der Registrierung gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags ab. Erst mit der Annahme des Angebots durch die GVL, über die der Lizenznehmer per E-Mail informiert wird, kommt der Lizenzvertrag wirksam zustande. Der Lizenzvertrag kommt auf Grundlage der [Muster-Einzelnutzerverträge ] zustande, die im Portal jederzeit eingesehen werden kann.
  • Nach erfolgreicher Registrierung und erfolgter Freigabe durch die GVL erhält der Nutzer Zugang zu den im Portal angebotenen Funktionen.
  • Die GVL ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, wenn Nutzungsberechtigungen nicht vorliegen, die gemeldete Rechtenutzung nicht dem angegebenen Lizenzbereich entspricht oder Angaben anderweitig unvollständig oder fehlerhaft sind.

§ 3 Nutzer des Portals, Pflichten der Lizenznehmer

  • Für den Lizenznehmer können mehrere natürliche Personen als Nutzer registriert werden. Es muss jedoch mindestens ein Nutzer je Lizenznehmer registriert sein.
  • Die Nutzung des Portals ist an den zugrundeliegenden Lizenzvertrag gekoppelt. Die Nutzung des Portals bleibt bis Beendigung des zugrundeliegenden Lizenzvertrags uneingeschränkt möglich; eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur mit Zustimmung der GVL zulässig und nur soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
  • Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle für die Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig anzugeben. Die GVL haftet nicht für unrichtige, unvollständige oder unklare Angaben seitens des Lizenznehmers, der Nutzer des Portals oder Dritter. Der Lizenznehmer ist ferner verpflichtet, die hinterlegten Stammdaten und Kontaktdaten stets aktuell zu halten.

§ 4 Zugangsdaten und Sicherheit

  • Nach Absenden des Antrags erhält der Lizenznehmer eine E-Mail an die vom Lizenznehmer angegebene geschäftliche E-Mail-Adresse zur Verifizierung. Anschließend prüft die GVL den Antrag und informiert den Lizenznehmer darüber, ob der Vertrag genehmigt oder abgelehnt wurde.
  • Der Zugang zum Onlineportal ist passwortgeschützt. Bei Genehmigung des Antrags erhalten alle im Onboarding-Formular des Lizenznehmers angegebenen Nutzer eine E-Mail mit einem Link, um ein Passwort für ihren Account festzulegen. Es obliegt dem jeweiligen Nutzer bzw. Lizenznehmer, ein sicheres Passwort zu wählen und dieses regelmäßig zu ändern. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
  • Der Lizenznehmer haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
  • Die GVL ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, sowie bei missbräuchlicher Nutzung oder bei Wegfall der Nutzungsberechtigung zu sperren. Die Sperrung kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn die GVL ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung hat.

§ 5 Technische Voraussetzungen

  • Der Zugang zum Portal setzt voraus, dass der Lizenznehmer auf eigene Kosten die erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Internetanschluss, aktuelle Browser-Version) bereitstellt.
  • Die GVL behält sich vor, die technischen Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig in Textform angekündigt.

§ 6 Verfügbarkeit und Support

  • Die GVL bemüht sich um die Sicherheit von Betrieb und Zugang nach dem Stand der Technik. Gleichwohl kann eine ständige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit des Systems nicht garantiert werden. Die GVL behält sich vor, das Portal kurzfristig für Wartungs- oder Sicherheitszwecke zu sperren. In dringenden Fällen kann dies ohne Vorankündigung erfolgen.
  • Bei technischen Problemen steht den Nutzern ein E-Mail-Support unter lizenzportal_support@gvl.de zur Verfügung.

§ 7 Datenschutz

  • Es gilt die Datenschutzerklärung der GVL in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter www.gvl.de/datenschutz.
  • Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung des Portals erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Abrechnung und internen Auswertung verwendet.

§ 8 Vertragsbeendigung

  • Die Kündigungsregelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelnutzervertrag.
  • Die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

  • Die GVL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die GVL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für Datenverluste oder technische Störungen ist ausgeschlossen, sofern die GVL diese nicht zu vertreten hat.

§ 10 Vorrang von Einzelnutzerverträgen und Tarifen

  • Die vertraglichen Regelungen der Einzelnutzerverträge und der jeweils geltenden GVL-Tarife haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

§ 11 Änderungen der Nutzungsbedingungen

  • Die GVL behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
  • Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten diese als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.